Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Line architecture GmbH, Lindwurmstraße 207, 80337 München
(Stand 28. 04. 2025)
1 · Geltungsbereich
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Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der 1 Line architecture GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern („Kunden“), soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
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Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 · Vertragsabschluss
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Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines individuellen Honorarvertrags zustande.
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Sämtliche Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3 · Leistungsumfang
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Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag (Honorarangebot, Leistungsbild nach HOAI, Leistungsphase etc.).
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Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges bedürfen einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.
4 · Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt alle für die Planung erforderlichen Unterlagen, Auskünfte und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
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Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.
5 · Vergütung und Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale/Stundensatz.
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Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
6 · Termine und Fristen
Verbindliche Termine bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Bei höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verschieben sich Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
7 · Urheber- und Nutzungsrechte
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Sämtliche Planunterlagen, Zeichnungen, Visualisierungen und sonstigen Werke bleiben urheberrechtliches Eigentum des Auftragnehmers.
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Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das mit dem Projekt verbundene Objekt. Weitergehende Nutzungen (z. B. Vermarktung von Renderings) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
8 · Haftung
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Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unbegrenzt.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Gesamthaftung ist auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung (Markel International) beschränkt.
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Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
9 · Gewährleistung und Abnahme
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Der Kunde ist verpflichtet, Planunterlagen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
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Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich wesentliche Mängel rügt.
10 · Kündigung
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Eine Kündigung des Vertrags richtet sich nach § 8 HOAI bzw. den gesetzlichen Vorschriften (§ 648 BGB).
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Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.
11 · Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Vertragszwecke zu verwenden.
12 · Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung auf https://www.1line-architecture.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet.
13 · Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.