Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1 Line architecture GmbH, Lindwurmstraße 207, 80337 München
(Stand 28. 04. 2025)

1 · Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der 1 Line architecture GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern („Kunden“), soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertrags­bestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2 · Vertrags­abschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Unterzeichnung eines individuellen Honorar­vertrags zustande.

  2. Sämtliche Neben­abreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

3 · Leistungs­umfang

  1. Der Leistungs­umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag (Honorar­angebot, Leistungs­bild nach HOAI, Leistungs­phase etc.).

  2. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungs­umfanges bedürfen einer gesonderten Vergütungs­vereinbarung.

4 · Mitwirkungs­pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Planung erforderlichen Unterlagen, Auskünfte und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.

5 · Vergütung und Zahlungs­bedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder nach einer individuell vereinbarten Pauschale/Stundensatz.

  2. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs­datum ohne Abzug fällig.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

6 · Termine und Fristen

Verbindliche Termine bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Bei höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einfluss­bereichs des Auftragnehmers verschieben sich Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauf­frist.

7 · Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Plan­unterlagen, Zeichnungen, Visualisierungen und sonstigen Werke bleiben urheber­rechtliches Eigentum des Auftragnehmers.

  2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungs­recht für das mit dem Projekt verbundene Objekt. Weitergehende Nutzungen (z. B. Vermarktung von Renderings) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8 · Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unbegrenzt.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Gesamt­haftung ist auf die Deckungs­summe der Berufs­haftpflicht­versicherung (Markel International) beschränkt.

  3. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

9 · Gewährleistung und Abnahme

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Plan­unterlagen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.

  2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage schriftlich wesentliche Mängel rügt.

10 · Kündigung

  1. Eine Kündigung des Vertrags richtet sich nach § 8 HOAI bzw. den gesetzlichen Vorschriften (§ 648 BGB).

  2. Im Falle der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungs­zeitpunkt erbrachten Leistungen.

11 · Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für Vertrags­zwecke zu verwenden.

12 · Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf https://www.1line-architecture.de/datenschutz. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zweckgebunden verarbeitet.

13 · Schluss­bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gerichts­stand für Kaufleute ist München.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren.